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Michelle Prozess

August 18th, 2009

MichelleDer wegen Mordes an der achtjährigen Michelle aus Leipzig angeklagte Daniel V. hat zum Prozessauftakt vor dem Leipziger Landgericht alle Anklagepunkte eingeräumt. Er entschuldigte sich bei der Familie des Mädchens.

Leipzig. Wenn man den unreif und unscheinbar wirkenden Daniel V. auf der Anklagebank des Leipziger Landgerichts sitzen sieht, fällt es schwer zu glauben, was für ein furchtbares Verbrechen der dickliche junge Mann gestanden hat: Am Nachmittag des 18. August 2008 nahm er die achtjährige Michelle unter dem Vorwand, ihr etwas für ihre Mutter geben zu wollen, mit zu sich nach Hause. Er schlug und würgte sie, flößte ihr gewaltsam mit einem Trichter mindestens ein halbes Glas Wein ein, missbrauchte und erwürgte sie.

Im kurzärmeligen, gestreiften Hemd sitzt der blass und schüchtern wirkende 19-Jährige vor seinen Richtern. Ohne äußere Regung hört er sich an, was Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller ihm in der Anklage vorwirft. Demnach war der damals 18-Jährige noch sexuell unerfahren und wollte sich das Mädchen notfalls mit Gewalt nehmen. In der Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Mutter bewohnte, sieht Michelle, wie er mit Klebeband hantiert. Sie ahnt wohl, dass er sie knebeln will, und versucht zu fliehen. Daniel V. jedoch packt sie laut Anklage, reißt sie in die Küche, würgt und schlägt sie. Er vergewaltigte die Achtjährige, nachdem er sie unter Alkohol gesetzt und wehrlos gemacht hatte, wie der Staatsanwalt sagte. Danach ließ er die Leiche des Mädchens drei Nächte in einer Abstellkammer liegen und warf sie schließlich in einen Teich in der Nähe seiner Wohnung im Leipziger Südosten.

Nach der Anklageverlesung äußert sich der Angeklagte selbst. An die nicht im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen Michelles gerichtet sagt er mit mechanisch klingender, fast versagender Stimme, er wolle sich entschuldigen, dass er der Familie großen Schmerz zugefügt und nicht die Kraft habe aufbringen können, sich früher zu stellen. Auch bei den Leipzigern entschuldigt er sich dafür, dass er monatelang für Angst gesorgt habe. Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, habe ohne Vater aufwachsen müssen, erklärt der 19-Jährige. Von Mutter und Oma aufgezogen, sei er früh in Krippe und Kindergarten gekommen. Er wurde mit sieben Jahren eingeschult, machte den Realschulabschluss und begann eine Ausbildung zum Sozialassistenten. In der Schule habe er keinen Freund gehabt, sei ständig gehänselt worden. Sehr interessiert sei er an Sport, habe Hockey gespielt und sei als Übungsleiter tätig gewesen. Schwimmen und Volkstanz habe er aus Zeitgründen aufgegeben. Verteidiger Malte Heise erklärt, die Entschuldigung an die Angehörigen habe sein Mandant schon in einem Brief so formuliert, den er an die Familie geschickt habe, der aber ungelesen zurückgekommen sei. Er schildert Daniel als jemanden, der in seiner Kindheit ständig Hänseleien ausgesetzt gewesen sei. Der Angeklagte sei ein zurückgebliebener Teenager, der unreif sei und bemuttert werden müsse. Daniel V. müsse Hilfe erfahren und dürfe nicht verdammt werden.

Als Rechtsmediziner Carsten Hädrich von der Obduktion der Kinderleiche berichtet, hat der Angeklagte die Arme vor sich gekreuzt, hält den Blick stets nach unten gerichtet. Leises Stöhnen erklingt in den Zuschauerreihen, als Carsten Hädrich dem Gericht grausige Fotos von dem toten Mädchen zeigt. Todesursache war nach Hädrichs Angaben Ersticken.

Dieses grausame Verbrechen hat der junge Mann begangen, der gefesselt von vier Bewaffneten in den Saal gebracht und bei Sitzungsunterbrechungen hinausgeführt wird. Draußen müssen sich Zuhörerinnen und Zuhörer ausweisen und ihre Mobiltelefone abgeben – Sicherheitsmaßnahmen, die das Gericht angeordnet hat. Denn unmittelbar nach der Tat hatten Rechtsextremisten versucht, das Verbrechen für sich zu instrumentalisieren. Auch wenn es konkrete Anzeichen für Störungen nicht gibt, ist die Justiz wachsam.

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